
Der Reise-Informationsdienst Baden-Württemberg (nachfolgend Reise-BW genannt) stellt unter der Internetdomain www.reise-baden-wuerttemberg.de eine Reiseauskunft als Suchmaschine für die Tourismuswirtschaft in Baden-Württemberg zur Verfügung. Dienstleister der Tourismuswirtschaft und artverwandter Branchen haben die Möglichkeit sich gegen einen Marketingbeitrag mit einem Eintrag registrieren zu lassen.
Die Bestellung eines Eintrages in der Reiseauskunft des Reise-BW erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten Angebotes. Sofern nicht anders vermerkt, gilt die Grundauskunft mit Rücksendung des unterzeichneten Auftrages als verbindlich bestellt. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen ab Unterschriftsdatum. Mit Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und sich unter www.reise-bw.de über die angebotene Leistung informiert hat.
Nach Leistungserbringung durch Reise-BW ist der Marketingbeitrag für ein Jahr im voraus zur Zahlung fällig. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Datensätze gelten immer nur für ein Jahr und werden jährlich abgeglichen, bzw. aktualisiert.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, jederzeit kostenlos Änderungen an seinem Eintrag vornehmen zu lassen. Bei falscher oder fehlerhafter Eintragung wird der Eintrag auf Verlangen des Auftraggebers kostenlos geändert; ein Recht auf Rücktritt oder Minderung wird dadurch nicht begründet. Alle Änderungswünsche sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen.
Änderungen, Erweiterungen und/oder Verbesserungen des Domainnamens und/oder des Namens des Internet-Portals bleiben Reise-BW vorbehalten, sofern dadurch die Wettbewerbsfähigkeit nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Reise-BW ist berechtigt, bestehende Verträge an Dritte zu veräußern, wobei die ordnungsgemäße Veröffentlichung gewährleistet sein muss.
Hinweis gemäß §33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers, sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten des werden in automatisierten Dateien gespeichert
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
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